Version 1.0
Antrag auf Genehmigung zum Einbau einer Katzenklappe
1.Mieter/in
2.Vermieter/in
3.Antrag
Hiermit beantrage ich die Zustimmung zum Einbau einer Katzenklappe in der von mir gemieteten Wohnung:
Der Einbau erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
4.Geplanter Einbau
- Wohnungstür (nur soweit rechtlich und technisch zulässig)
- Balkontür
- Terrassentür
- Fenster
- Verglasung (Isolierglas)
- Keller- oder Nebentür
5.Ausführungsart
- Austausch einer vorhandenen Glasscheibe gegen eine neue Glasscheibe mit integrierter Katzenklappe.
- Austausch eines Türfüllungselements.
- Einbau in Holz.
- Einbau in Kunststoff.
- Einbau in Aluminium.
6.Fachgerechte Ausführung
Ich verpflichte mich,
- den Einbau ausschließlich fachgerecht durchführen zu lassen oder nach den anerkannten Regeln der Technik selbst auszuführen,
- alle geltenden Bau-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften einzuhalten,
- Beschädigungen am Gebäude zu vermeiden,
- für sämtliche Kosten des Einbaus aufzukommen.
7.Rückbau
Ich verpflichte mich, spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses auf Wunsch des Vermieters
- den ursprünglichen Zustand vollständig wiederherzustellen,
- oder den Rückbau nur insoweit vorzunehmen, wie dies ausdrücklich vereinbart wird.
Hierzu gehören insbesondere:
- Ausbau der Katzenklappe
- Einbau der ursprünglichen Tür, Glasscheibe oder Füllung bzw. eines gleichwertigen Ersatzes
- fachgerechte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
Alle Kosten des Rückbaus trägt der Mieter, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
8.Haftung
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die
- durch den Einbau,
- durch den Betrieb,
- durch den Rückbau,
- oder durch eindringende Tiere, Feuchtigkeit oder sonstige Folgen entstehen,
soweit diese vom Mieter zu vertreten sind.
9.Versicherung
Der Mieter bestätigt, dass eventuell notwendige Anpassungen seiner privaten Haftpflichtversicherung eigenverantwortlich geprüft werden.
10.Sicherheitsaspekte
Die vorgesehene Katzenklappe besitzt (soweit vorhanden):
- Mikrochip-Erkennung
- Magnetverschluss
- Vier-Wege-Verriegelung
- Mehrfachverriegelung
11.Schall- und Wärmeschutz
Der Einbau erfolgt so, dass
- die Wärmeisolierung möglichst erhalten bleibt,
- Feuchtigkeitsschäden vermieden werden,
- die Dichtigkeit der Gebäudehülle möglichst nicht beeinträchtigt wird.
12.Eigentum
Die eingebaute Katzenklappe bleibt Eigentum des Mieters, soweit nichts anderes vereinbart wird.
13.Zustimmung des Vermieters
Der Vermieter erklärt:
- Die Genehmigung wird erteilt.
- Die Genehmigung wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Die Genehmigung wird nicht erteilt.
Begründung (freiwillig):
14.Sonstige Vereinbarungen
Hinweise(nicht Bestandteil der Vereinbarung)
Eine Katzenklappe stellt regelmäßig eine bauliche Veränderung an der Mietsache dar. Daher ist vor dem Einbau grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Ohne Zustimmung eingebaute Katzenklappen können einen Rückbauanspruch des Vermieters begründen.
Der Vermieter darf seine Zustimmung insbesondere verweigern, wenn:
- die Bausubstanz erheblich verändert wird,
- denkmalrechtliche Vorgaben entgegenstehen,
- Sicherheits- oder Brandschutzbelange betroffen sind,
- Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt wird,
- die Wärmedämmung oder Dichtigkeit wesentlich verschlechtert wird.
Der Vermieter sollte seine Entscheidung nach Treu und Glauben treffen und die Interessen des Mieters angemessen berücksichtigen. Ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, hängt immer vom Einzelfall ab.
Besonders empfehlenswert ist der Einbau durch Austausch einer Glas- oder Türfüllung. Dabei bleibt das ursprüngliche Bauteil erhalten und kann beim Auszug wieder eingesetzt werden.
Der Mieter trägt grundsätzlich:
- sämtliche Einbaukosten,
- Wartungskosten,
- Reparaturkosten,
- Rückbaukosten,
- Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Sämtliche Nebenabreden sollten schriftlich festgehalten werden.